Pozzo, R. (2015). Publikum. In M. Willaschek J. Stolzenberg G. Mohr S. Bacin (a cura di), Kant-Lexikon (pp. 1863-1864). Berlin : de Gruyter.
Publikum
Riccardo Pozzo
2015-01-01
Abstract
Publikum Publikum ist der Adressat mündlicher oder schriftlicher Rede (Bücher) und damit des öffentlichen Vernunftgebrauchs. Dem Publikum schreibt Kant die Rolle eines Richters zu, da es ein „ge- meinschaftliches Urtheil“ zu fällen hat, z. B. über den Erfolg eines Buches (Re . 481, 15:203f.) oder über die Aufnahme einer Sprachneuigkeit (vgl. Re . 806, 15:356). Kant verwendet auch den Aus- druck „gelehrtes Publicum“ (8:31). Weitere wich- tige Stellen: 6:289; 7:18; 8:36f. Verwandte Stichworte Buch, Büchernachdruck; Öffentlichkeit; privat Philosophische Funktion Kants Publikumsbegri weist auf die damals sich konstituierende Ö entlichkeit hin. Das Mittel dazu sei das Buch, eine Schrift, „welche eine Rede vorstellt, die jemand durch sichtbare Sprachzei- chen an das Publicum hält“ (6:289). Dabei muss man zwischen Philosophen und Geistlichen auf der einen Seite und Justizbeamten und Ärzten auf der anderen Seite unterscheiden. Jene bedienen sich des „öffentlichen Gebrauchs“ ihrer Vernunft, wodurch „ein Publicum sich selbst aufkläre“, die- se aber nur des „Privatgebrauchs“ (8:36f.), da sie „als Werkzeuge“ der Regierung „aufs Publicum gesetzlichen Ein uß haben und eine besondere Klasse von Litteraten ausmachen, die nicht frei sind, aus eigener Weisheit, sondern nur unter der Censur der Facultäten von der Gelehrsamkeit öf- fentlichen Gebrauch zu machen“ (7:18).File in questo prodotto:
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